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Widerrufsbutton und EU-Gewährleistung: Die zwei neuen Pflichten für Online-Shops 2026
2026 sind für fast jeden Online-Shop zwei neue Pflichten dazugekommen: der Widerrufsbutton und die EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung. Ob Kunden kaufen, entscheidet keins von beiden – fehlen sollten sie trotzdem nicht. Hier steht, was genau verlangt wird, wo es hingehört und wie du es umsetzt.
Pflicht 1: Der Widerrufsbutton
Kunden sollen einen Online-Kauf so einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben. Deshalb muss jeder Shop, der über eine Website oder App an Verbraucher verkauft, seit dem 19. Juni 2026 eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten. Geregelt ist das in § 356a BGB.
So muss er funktionieren
- Beschriftung: „Vertrag widerrufen“ oder eine gleichbedeutende, eindeutige Formulierung.
- Danach ein kurzes Formular: Name, Angaben zum Vertrag (zum Beispiel die Bestellnummer) und eine E-Mail-Adresse für die Bestätigung.
- Zweiter Schritt: ein Button „Widerruf bestätigen“ oder gleichbedeutend.
- Danach schickt der Shop unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit des Widerrufs – zum Beispiel per E-Mail.
Wo er hingehört
Das Gesetz verlangt, dass die Funktion während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich ist. Eine bestimmte Seite schreibt es nicht vor. Meine Empfehlung:
- ein Link „Vertrag widerrufen“ im Footer jeder Seite,
- zusätzlich im Kundenkonto bei den Bestellungen,
- und ein Link in der Bestellbestätigung per E-Mail.
Für wen er gilt
Für alle Verträge mit Verbrauchern, die über eine Website oder App geschlossen werden und bei denen ein Widerrufsrecht besteht – Waren genauso wie Dienstleistungen und digitale Inhalte. Nicht betroffen sind reine B2B-Shops und Verträge ohne Widerrufsrecht, zum Beispiel individuell angefertigte Waren.
Was passiert, wenn er fehlt
Widerrufen können Kunden trotzdem – per E-Mail oder Formular. Nach Einschätzung des Europäischen Verbraucherzentrums verlängert sich die Widerrufsfrist dann aber auf bis zu ein Jahr und 14 Tage. Dazu kommen mögliche Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände.
Für Shopify gibt es dafür Apps, für andere Shopsysteme entsprechende Plugins. Achte darauf, dass beide Schritte und die Eingangsbestätigung abgedeckt sind – ein einfacher Link auf ein Kontaktformular reicht nicht. In einem eigenen Shopsystem wie Slate™ wird die Funktion direkt eingebaut.
Pflicht 2: Die EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung
Seit dem 27. September 2026 müssen Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen, mit einer EU-weit einheitlichen Mitteilung auf die gesetzliche Gewährleistung hinweisen – online wie im Laden. In Deutschland steht die Pflicht bei den vorvertraglichen Informationen (Art. 246a EGBGB).
Inhalt und Gestaltung sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 festgelegt: Die Mitteilung nennt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren und dass nationale Regeln länger sein können. Online wird sie farbig dargestellt. Eigene Texte oder ein selbst gebautes Symbol ersetzen sie nicht.
Muss sie auf jede Produktseite?
Nein – auch wenn das gerade oft anders zu lesen ist. Die EU-Kommission beschreibt die Online-Variante als allgemeinen Hinweis auf der Website des Händlers. Entscheidend ist, dass Kunden die Mitteilung gut sichtbar sehen, bevor sie bestellen. Am sichersten fährst du so:
- die offizielle Mitteilung im Footer jeder Seite einbinden,
- zusätzlich im Bestellabschluss vor dem Kaufen-Button zeigen,
- die Vorlage aus der Verordnung verwenden – in der Sprache deines Shops, nicht nachgebaut.
Die Checkliste für deinen Shop
- Widerrufsbutton (seit 19.06.2026): Link „Vertrag widerrufen“ im Footer jeder Seite, ohne Login erreichbar, zweiter Schritt „Widerruf bestätigen“, Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Gewährleistungs-Mitteilung (seit 27.09.2026): die offizielle, farbige Mitteilung im Footer und im Bestellabschluss vor dem Kaufen-Button.
- Haltbarkeits-Label (seit 27.09.2026): nur bei einer Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren – dann direkt neben dem Produktbild.
Wichtig – aber kein Grund, warum Kunden gehen
Wegen eines fehlenden Widerrufsbuttons verlässt niemand einen Shop. Deshalb zählen diese Punkte im kostenlosen Shop-Check nicht zur Punktzahl, sondern stehen getrennt im Pflicht-Check: Er zeigt dir, ob Widerrufsbutton, Gewährleistungshinweis, Rechtstexte und Cookie-Einwilligung auf deinen Seiten zu finden sind – zusammen mit den Punkten, die tatsächlich Umsatz kosten, wie Ladezeit, Produktseiten und Bewertungen.
Den Shop-Check findest du unter bergisches-digitalwerk.de/shop-check – kostenlos, ohne Anmeldung, Ergebnis in rund einer Minute.

Marcel WeryShopify Partner · baut Online-Shops und bringt sie mit SEO und Werbung nach vorn. Mehr über mich
